Keine CO2-Abgabe für Denkmäler
Am 13. September 2026 öffnen zum Tag des offenen Denkmals zahlreiche private Denkmale ihre Türen für Besucherinnen und Besucher.
Der Erhalt von Denkmalen ist von großer historischer und gesellschaftlicher Bedeutung. Sie prägen Ortsbilder, stiften Identität, bewahren kulturelles Erbe und sichern vielfach die Nutzbarkeit historischer Bausubstanz, besonders in Dörfern und kleinen Gemeinden. Zugleich ist Denkmalschutz auch Klimaschutz: Wer bestehende Gebäude erhält, schont Ressourcen und vermeidet den Verlust grauer Energie, die in Abriss und Neubau stecken würde.
Private Eigentümer leisten hierzu einen wesentlichen Beitrag. Sie erhalten, nutzen und finanzieren Gebäude, deren Bewirtschaftung wegen denkmalrechtlicher Vorgaben oft deutlich aufwendiger ist als bei nicht geschütztem Bestand. Gerade im ländlichen Raum, wo Vermarktung, Modernisierung und kostendeckende Nutzung häufig ohnehin schwieriger sind, braucht es deshalb sachgerechte Rahmenbedingungen.
Vor diesem Hintergrund sehen wir bei der aktuellen CO2-Bepreisung ein praktisches Problem. Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz werden fossile Brennstoffe mit einem CO2-Preis belegt und für vermietete Gebäude regelt das CO2KostAufG die Verteilung dieser Kosten. Für Denkmale sieht § 9 CO2KostAufG zwar eine Erleichterung vor, wenn denkmalrechtliche Vorgaben einer wesentlichen energetischen Verbesserung entgegenstehen. Dann können die CO2-Kosten vollständig auf den Mieter übertragen werden. Diese Regelung greift in der Praxis jedoch zu kurz. Viele Denkmale im ländlichen Raum lassen sich wegen ihrer Lage, ihres Alters und der denkmalrechtlichen Anforderungen nur eingeschränkt modernisieren und ohnehin nur schwer vermieten. Wenn zu diesen Nachteilen zusätzliche CO2-Kosten treten, sinkt die Vermietbarkeit weiter und so häufig bleibt dem Eigentümer nur, die Kaltmiete abzusenken, um Leerstand zu vermeiden.
Die gesetzliche Begünstigung führt daher oft nicht zu einer echten Entlastung des Eigentümers. Wir regen daher an, für private Denkmaleigentümer eine gezielte Erstattung der CO2-Kosten zu prüfen. Das würde einen strukturellen Nachteil ausgleichen, den die Eigentümer nicht selbst beseitigen können. Wer Denkmale im ländlichen Raum erhalten will, muss ihre Nutzung wirtschaftlich möglich halten. Denn nur genutzte, beheizte und instand gehaltene Gebäude können dauerhaft bewahrt werden.

